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Baugenehmigung für Carport und Garage: Was Sie in jedem Bundesland wissen müssen
Planung & Beratung

Baugenehmigung für Carport und Garage: Was Sie in jedem Bundesland wissen müssen

Braucht mein Carport eine Baugenehmigung? Die Antwort hängt vom Bundesland, der Größe und dem Abstand zur Grundstücksgrenze ab. Wir klären die Regeln und häufigsten Irrtümer.

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Patrick Roß
15. Dezember 20258 Min. Lesezeit

Bevor Sie Ihr Blechdach auf den Carport schrauben, sollten Sie eine Frage klären: Brauche ich eine Baugenehmigung? Die Antwort ist leider nicht bundesweit einheitlich — aber wir bringen Licht ins Dunkel.

Bundesweit uneinheitlich: Die Landesbauordnungen

In Deutschland regelt jedes Bundesland über seine eigene Landesbauordnung (LBO), welche Bauvorhaben genehmigungspflichtig sind. Carports und Garagen fallen in der Regel unter die Rubrik „Nebengebäude" oder „untergeordnete Gebäude". Viele Bundesländer erlauben für kleine Nebengebäude ein vereinfachtes oder genehmigungsfreies Verfahren — aber die Grenzen sind verschieden.

Überblick: Verfahrensfreie Grenzen je Bundesland

BundeslandGenehmigungsfrei bisBesonderheiten
BerlinInnenbereich: frei; Außenbereich: genehmigungspflichtigKeine Größenbeschränkung im Innenbereich
Brandenburg75 m³ Brutto-RauminhaltGrenzabstand 3 m beachten
NRW30 m² GrundflächeMittlere Wandhöhe ≤ 3 m
Bayern50 m² GrundflächeMittlere Wandhöhe ≤ 3 m
Niedersachsen30 m² GrundflächeIn Summe max. 40 m² Nebengebäude
Sachsen75 m³ Brutto-RauminhaltNur im Innenbereich
⚠ Wichtig: Genehmigungsfrei ≠ regelungsfrei!

Auch wenn Ihr Carport keine Genehmigung braucht, müssen Sie Abstandsflächen, Bebauungsplan-Vorgaben und Stellplatzregelungen einhalten. Ein genehmigungsfreier Bau, der gegen den B-Plan verstößt, kann trotzdem zum Rückbau angeordnet werden.

Die drei wichtigsten Regeln

  • Grenzabstand: In den meisten Bundesländern 3 m. An der Grundstücksgrenze sind Garagen/Carports oft nur bis zu einer bestimmten Gesamtlänge erlaubt (häufig 9 m).
  • Bebauungsplan (B-Plan): Prüfen Sie im B-Plan Ihrer Gemeinde, ob auf Ihrem Grundstück Nebengebäude erlaubt sind und wo sie stehen dürfen.
  • Innenbereich vs. Außenbereich: Im Außenbereich (§ 35 BauGB) sind Carports fast immer genehmigungspflichtig, unabhängig von der Größe.

So gehen Sie vor: Checkliste

  • Grundstück im Innen- oder Außenbereich? → Beim Bauamt nachfragen.
  • B-Plan einsehen → Liegt beim Bauamt oder online im Geoportal der Gemeinde.
  • Geplante Grundfläche und Wandhöhe berechnen → Mit den LBO-Grenzen Ihres Bundeslandes abgleichen.
  • Grenzabstand prüfen → Im Zweifelsfall den Nachbarn informieren (und schriftliche Zustimmung einholen).
  • Falls genehmigungspflichtig → Bauantrag mit Lageplan, Zeichnungen und Statik beim Bauamt einreichen.

Investieren Sie lieber eine Stunde in ein Telefonat mit dem Bauamt als Wochen in den Bau — und danach Monate in den Rechtsstreit. Die Behörden sind in der Regel kooperativ und beraten gerne vorab.

— Patrick Roß, Blechdachhandel Berlin

Statik-Nachweis: Wann nötig?

Auch für genehmigungsfreie Carports verlangt das Baurecht einen standsicheren Aufbau. Bei Blechdächern ist die Statik unkompliziert — das geringe Eigengewicht (4–6 kg/m²) ist ein Vorteil. Trotzdem müssen Sie Schnee- und Windlasten berücksichtigen. Für Standard-Carports reichen oft Pauschal-Tabellen der Profilhersteller — wir liefern die passenden Tragfähigkeitstabellen kostenlos mit.

Unser Service: Wir helfen bei der Planung

Sie sind unsicher, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist? Senden Sie uns Ihre Maße und Ihren Standort — wir geben Ihnen eine erste Einschätzung und liefern die Tragfähigkeitsnachweise für die gewählten Profile mit. Kostenlos und unverbindlich.

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